EU-Heimtierausweis & Mikrochip
Damit dein Auslandshund legal nach Deutschland einreisen darf, braucht er einen EU-Heimtierausweis (auch Pet Passport genannt). Dieser wird vom Tierarzt im Herkunftsland ausgestellt und enthält alle wichtigen Daten: Identifikation über Mikrochip, Impfstatus und Informationen zum Tier und Halter.
Der Mikrochip (ISO 11784/11785, 15-stellig) ist Pflicht und muss vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein. Ohne Chip ist die Impfung nicht gültig. Der Chip wird in der Regel links am Hals unter die Haut gesetzt und ist ein Leben lang lesbar.
Wichtig für Tierschutzorganisationen: Bei der Verbringung von mehr als 5 Tieren gelten strengere Regeln (gewerbliche Einfuhr). Seriöse Organisationen kennen und befolgen diese Vorschriften.
Tollwutimpfung — 21-Tage-Regel
Die Tollwutimpfung ist die wichtigste Voraussetzung für die Einreise. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein, und zwischen Impfung und Einreise müssen mindestens 21 Tage vergangen sein. Diese Wartefrist stellt sicher, dass der Impfschutz aufgebaut ist.
Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis eingetragen und vom Tierarzt gestempelt sein. Ohne gültige Tollwutimpfung wird der Hund an der Grenze zurückgewiesen oder muss in Quarantäne — auf Kosten des Halters.
Titerbestimmung: Bei Hunden aus Drittländern außerhalb der EU kann zusätzlich ein Tollwut-Antikörper-Titer von mindestens 0,5 IE/ml verlangt werden. Dieser Bluttest muss in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden und 30 Tage nach der Impfung, aber mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
EU-Land vs. Drittland
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland deutlich:
| Kriterium | EU-Land | Drittland |
|---|---|---|
| Dokument | EU-Heimtierausweis | Veterinärbescheinigung + ggf. Heimtierausweis |
| Tollwutimpfung | 21 Tage vorher | 21 Tage + ggf. Titerbestimmung |
| Titerbestimmung | Nicht nötig | Pflicht (außer gelistete Drittländer) |
| Wartefrist Titer | — | 3 Monate nach Blutentnahme |
Häufige Herkunftsländer: Spanien, Griechenland, Portugal, Rumänien (EU) — hier gelten die einfacheren EU-Regeln. Bei Türkei, Ukraine, Marokko(Drittland) kommen die strengeren Auflagen zum Tragen.
Sonderregeln: Bandwurm & Welpen
Bandwurm-Behandlung: Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Finnland, Malta und Norwegen ist eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel vorgeschrieben — 24 bis 120 Stunden vor der Einreise. Für Deutschland ist das nicht Pflicht, wird aber von Tierärzten empfohlen.
Welpen unter 15 Wochen: Welpen können erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Plus 21 Tage Wartefrist bedeutet: Ein Welpe kann frühestens mit 15 Wochen legal nach Deutschland einreisen. Seriöse Organisationen halten sich daran — wenn dir jüngere Welpen angeboten werden, ist Vorsicht geboten.
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Einfachen Überblick ansehenCheckliste für die Einreise
Dokumente & Voraussetzungen
- ✓Mikrochip (ISO 11784/11785) — vor der Tollwutimpfung implantiert
- ✓Tollwutimpfung — mindestens 21 Tage vor Einreise
- ✓EU-Heimtierausweis (bei EU-Herkunft) oder Veterinärbescheinigung (Drittland)
- ✓Tollwut-Titerbestimmung (nur bei Drittländern, mind. 3 Monate vorher)
- ✓Bandwurmbehandlung (bei Einreise über UK, Irland, Finnland)
- ✓Mindestalter 15 Wochen (bei Welpen)
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