Kurz & klar: Wann bist du von der Hundesteuer befreit?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer — jede Gemeinde entscheidet selbst, wie hoch sie ausfällt und welche Ausnahmen gelten. Eine bundeseinheitliche Hundesteuer-Befreiung gibt es nicht. Vollständige oder teilweise Befreiungen sind aber in den meisten Satzungen für folgende Gruppen vorgesehen: anerkannte Assistenz- und Blindenführhunde, Tierschutzhunde im ersten Jahr nach der Adoption sowie Hunde, die von Haltern mit bestimmten Schwerbehinderungsmerkmalen gehalten werden. In einigen Gemeinden kommen außerdem Jagd-, Hüte- und Diensthunde hinzu. Welche Regelung für dich gilt, steht ausschließlich in der Satzung deiner Gemeinde — ein kurzer Anruf beim Einwohnermeldeamt klärt das in wenigen Minuten.
Assistenzhunde und Blindenführhunde: Fast überall steuerfrei
Führhunde für blinde und sehbehinderte Menschen sind in der überwiegenden Mehrheit der deutschen Gemeinden vollständig von der Hundesteuer befreit. Dasselbe gilt für Mobilitätshunde (für Menschen mit Gehbehinderung), Signalhunde (für Gehörlose) und andere behördlich anerkannte Assistenzhunde.
Typische Voraussetzungen:
- Gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen — in der Regel "Bl" (Blindheit), "Gl" (Gehörlosigkeit) oder "H" (Hilflosigkeit)
- Nachweis der Ausbildung bei einer anerkannten Assistenzhundeschule oder -organisation
- Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde (Ordnungsamt, Kämmerei oder Einwohnermeldeamt)
Seit dem Bundesteilhabegesetz (2018) ist der gesellschaftliche Anspruch auf Assistenzhunde gestärkt worden — die steuerrechtliche Befreiung liegt aber nach wie vor im Ermessen der Gemeinde. Entscheidend ist immer die lokale Hundesteuersatzung.
Wichtig: Emotionale Unterstützung ≠ Assistenzhund
Nicht jeder Hund, der einem Menschen mit Behinderung Gesellschaft leistet, gilt steuerlich als Assistenzhund. Die meisten Satzungen fordern eine nachgewiesene Ausbildung für eine spezifische Aufgabe. Ein nicht ausgebildeter Begleithund erfüllt die Voraussetzung in der Regel nicht.
Tierschutzhunde: Befreiung im ersten Jahr nach der Adoption
Wer einen Hund aus dem Tierheim oder von einer anerkannten Tierschutzorganisation übernimmt, hat in vielen Gemeinden Anspruch auf eine steuerfreie Periode von zwölf Monaten ab dem Tag der Übergabe. Das Ziel dieser Regelung: Tierheime entlasten und die Adoption fördern.
Was du dafür brauchst:
- Übergabevertrag oder Adoptionsnachweis des Tierheims bzw. der Tierschutzorganisation mit Datum
- Antrag auf Befreiung innerhalb der von der Gemeinde gesetzten Frist — meist 4 Wochen nach der Anmeldung des Hundes
Nach Ablauf des Jahres gilt der reguläre Steuersatz. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt — du musst sie aktiv beantragen. Nicht jede Gemeinde bietet sie an: Besonders in Städten mit angespanntem Haushalt fehlt die Regelung manchmal ganz. Lies dazu auch den Tierschutzhund-Ratgeber auf hundestarter.de, der alle wichtigen Schritte nach der Adoption bündelt.
Behinderung und Hundesteuer: Welche Merkzeichen helfen
Auch ohne anerkannten Assistenzhund können Menschen mit bestimmten Behinderungsmerkmalen eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung erhalten. Gängige Merkzeichen, die in Satzungen auftauchen:
| Merkzeichen | Bedeutung | Häufige Regelung |
|---|---|---|
| Bl | Blindheit | Oft vollständige Befreiung für Führhunde |
| H | Hilflosigkeit | Häufig Ermäßigung oder Befreiung |
| B | Ständige Begleitung erforderlich | Teils Ermäßigung, je nach Satzung |
| GdB ≥ 80 | Hoher Grad der Behinderung | In manchen Gemeinden Ermäßigung |
Ob und wie dein Schwerbehindertenausweis für eine Befreiung ausreicht, hängt ausschließlich von der Satzung deiner Gemeinde ab. Die verbindliche Auskunft gibt das Einwohnermeldeamt oder die Kämmerei — nicht das Internet, nicht diese Seite.
Jagd-, Hüte- und Diensthunde: Sonderregeln für berufliche Nutzung
In einigen Gemeinden — vor allem in ländlichen Regionen — sind Hunde, die nachweislich beruflich eingesetzt werden, steuerbefreit oder zumindest ermäßigt:
- Jagdhunde mit nachgewiesenem Jagdschein des Halters — oft vollständige Befreiung, sofern der Hund aktiv zur Jagd eingesetzt wird
- Hütehunde auf landwirtschaftlichen Betrieben (Nachweis über landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich)
- Diensthunde von Polizei, Bundeswehr und Zoll — in der Regel kommunal befreit, da der Dienstherr trägt
- Rettungshunde aktiver Hilfsorganisationen — in einigen Satzungen ausdrücklich befreit
Wichtig: Nur weil du gelegentlich mit deinem Hund auf die Jagd gehst, ist er nicht automatisch ein "Jagdhund" im steuerrechtlichen Sinne. Die berufliche oder organisatorische Nutzung muss in der Regel aktiv nachgewiesen werden.
Ummeldung beim Umzug: So läuft der Gemeindewechsel
Wenn du mit deinem Hund in eine andere Gemeinde ziehst, musst du ihn dort ummelden. Die Hundesteuer wird je Gemeinde erhoben — dein Hund ist also in der alten Gemeinde abzumelden und in der neuen anzumelden. Das klingt bürokratisch, ist aber in der Praxis unkompliziert.
Schritt für Schritt:
- Abmeldung in der alten Gemeinde: Formlos oder mit dem dortigen Formular. Steuermarke der alten Gemeinde mitbringen — viele Gemeinden erstatten bereits gezahlte Steuer anteilig für den Rest des Jahres.
- Anmeldung in der neuen Gemeinde: Innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einzug (Frist je nach Satzung). Impfpass, Heimtierausweis und — falls vorhanden — Nachweis über Befreiungsgrund bereithalten.
- Neue Steuermarke erhalten: Du bekommst eine neue Marke für die neue Gemeinde. Die alte ist ab Abmeldedatum ungültig.
Umzug = neuer Steuersatz
Ob sich die Hundesteuer nach einem Umzug erhöht oder verringert, hängt von der Satzung der neuen Gemeinde ab. Besonders der Wechsel zwischen Groß- und Kleinstadt kann einen deutlichen Unterschied machen. Einen Überblick über Steuersätze in deutschen Städten findest du im Hundesteuer-Hub auf hundestarter.de.
Vergisst du die Ummeldung, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden — ähnlich wie bei der erstmaligen Anmeldung deines Hundes. Außerdem laufen gegebenenfalls weiter Steuern in der alten Gemeinde, wenn du die Abmeldung nicht meldest.
Zweithund und Kampfhund: Erhöhter Steuersatz statt Befreiung
Mehrere Hunde zu halten ist kein Befreiungsgrund, sondern wird in den meisten Gemeinden mit einem gestaffelten, höheren Steuersatz belegt. Der Gedanke dahinter: Massentierhaltung unattraktiv machen. Beispielwerte aus deutschen Großstädten (Stand: August 2026, ohne Gewähr — Satzungen werden jährlich angepasst):
| Stadt | 1. Hund / Jahr | 2. Hund / Jahr | Ab 3. Hund / Jahr |
|---|---|---|---|
| München | 100 EUR | 150 EUR | 150 EUR |
| Berlin | 120 EUR | 180 EUR | 180 EUR |
| Köln | 156 EUR | 192 EUR | 192 EUR |
| Hamburg | 90 EUR | 135 EUR | 135 EUR |
Ausnahme: Wenn der zweite Hund eigenständig einen Befreiungsgrund erfüllt (z. B. als anerkannter Assistenzhund), gilt die Befreiung für diesen Hund separat. Die aktuell gültige Satzung deiner Stadt findest du meist auf den Stadtwerke- oder Gemeinde-Webseiten.
Für Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) gilt in den meisten Gemeinden ein drastisch erhöhter Sondersteuersatz — teils das Dreifache des normalen Satzes. Das betrifft je nach Bundesland unterschiedliche Rassen. Verbindliche Auskunft gibt das örtliche Ordnungsamt.
Hundesteuer in der Einkommensteuererklärung absetzen
Kurze Antwort: In der Regel nein. Die Hundesteuer ist eine private Lebenshaltungskosten und damit grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer absetzbar — auch nicht als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung.
Ausnahmen sind möglich, wenn:
- Der Hund nachweislich als Betriebshund eingesetzt wird (z. B. als Wachhund im Betrieb, Jagdhund beim Land- oder Forstwirt) — dann ist die Steuer als Betriebsausgabe absetzbar
- Der Hund als anerkannter Assistenzhund in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht
Ob und in welchem Umfang die Hundesteuer für dich absetzbar ist, hängt von deiner individuellen Steuersituation ab. Dafür ist ein Steuerberater zuständig — diese Seite gibt keine steuerliche Beratung.
So beantragst du die Hundesteuer-Befreiung
Das Verfahren ist einfach, variiert aber von Gemeinde zu Gemeinde. So gehst du vor:
- Satzung lesen: Suche die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde (meist auf der Gemeinde-Website unter "Steuern" oder "Ordnungsamt"). Prüfe, ob dein Befreiungsgrund darin vorgesehen ist.
- Nachweise zusammenstellen: Je nach Befreiungsgrund: Schwerbehindertenausweis, Ausbildungsnachweis des Assistenzhundes, Tierheim-Übergabevertrag oder Jagdschein.
- Formular einreichen: Beim Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt oder der Kämmerei — in größeren Städten zunehmend auch digital. Das Formular zur Steueranmeldung enthält oft bereits eine Zeile für den Befreiungsantrag.
- Bescheid abwarten: Die Gemeinde bestätigt die Befreiung schriftlich. Bis dahin die Steuer zahlen — bei rückwirkender Befreiung wird der bezahlte Betrag erstattet.
Befreiung nicht unbefristet!
Viele Befreiungen müssen regelmäßig bestätigt oder neu beantragt werden — besonders die Tierschutzhund-Befreiung nach einem Jahr sowie Befreiungen, die an einen Nachweis geknüpft sind. Frage beim ersten Bescheid nach, ob und wann du verlängern musst.
Anmeldung erledigt — und die Versicherungspflicht?
Wer seinen Hund anmeldet, denkt häufig gleichzeitig über weitere Pflichten nach. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen und anderen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben — und selbst dort, wo sie freiwillig ist, kann ein Hundebiss oder ein Schaden am Fahrzeug des Nachbarn schnell mehrere Tausend Euro kosten. Was eine gute Haftpflicht kostet und welche Anbieter empfehlenswert sind, zeigt der Haftpflichtversicherungs-Vergleich auf hundestarter.de — bereits ab ca. 3–6 EUR pro Monat (Stand: 08/2026).
Häufige Fragen
Wer ist von der Hundesteuer befreit?
Eine bundeseinheitliche Befreiung gibt es nicht — jede Gemeinde entscheidet über ihre Hundesteuersatzung selbst. Typische Befreiungsgründe sind: anerkannte Assistenz- und Blindenführhunde, Tierschutzhunde im ersten Jahr nach der Adoption sowie Hunde von Haltern mit bestimmten Schwerbehinderungsmerkmalen. In einigen Gemeinden sind außerdem Jagd-, Hüte- und Diensthunde befreit. Die verbindliche Auskunft gibt die zuständige Gemeindebehörde.
Wie lange gilt die Hundesteuer-Befreiung für Tierschutzhunde?
In den meisten Gemeinden, die eine solche Befreiung kennen, gilt sie für zwölf Monate ab dem Tag der Übergabe aus dem Tierheim. Danach fällt der reguläre Steuersatz an. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden — und zwar innerhalb der von der Gemeinde gesetzten Frist, meist innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung des Hundes.
Was passiert beim Umzug mit der Hundesteuer?
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund in der alten Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden. Die Frist für die Anmeldung beträgt je nach Satzung zwei bis vier Wochen nach dem Einzug. Die bereits gezahlte Steuer in der alten Gemeinde wird in vielen Fällen anteilig erstattet. Wer die Ummeldung vergisst, riskiert eine Ordnungswidrigkeit.
Kann ich die Hundesteuer von der Einkommensteuer absetzen?
In der Regel nein. Die Hundesteuer gilt als private Lebenshaltungskosten und ist weder als Sonderausgabe noch als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn der Hund nachweislich als Betriebshund eingesetzt wird, zum Beispiel als Wachhund im eigenen Betrieb oder als Jagdhund in der Land- und Forstwirtschaft. Für die individuelle steuerliche Einordnung ist ein Steuerberater zuständig.
Gibt es für den zweiten Hund eine Steuerbefreiung?
Nein — mehrere Hunde zu halten ist kein Befreiungsgrund. Im Gegenteil: Die meisten Gemeinden erheben für den zweiten und jeden weiteren Hund einen höheren Steuersatz als für den ersten. Einzige Ausnahme: Der zweite Hund erfüllt eigenständig einen Befreiungsgrund, etwa als anerkannter Assistenzhund. Die genauen Sätze stehen in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde.
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