Hundehalter geht mit einem mittelgroßen Hund an der Leine durch eine ruhige deutsche Wohnstraße

20/40-Regelung Niedersachsen: Regeln für große Hunde

In Niedersachsen gilt das NHundG: Für große Hunde (über 20 kg oder über 40 cm Schulterhöhe) und alle Ersthalter gelten besondere Pflichten. Was du konkret tun musst.

8 Min. LesezeitAktualisiert: 05.08.2026
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Was die 20/40-Regelung in Niedersachsen bedeutet – kurz erklärt

In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) die Pflichten für Hundehalter. Die 20/40-Grenze – also über 20 kg Gewicht oder über 40 cm Schulterhöhe – ist dort zwar kein eigenständiger Pflichtauslöser wie in manchen anderen Bundesländern, hat aber praktische Relevanz: Wer einen Hund dieser Größe hält, ist ohnehin als Ersthalter zum Sachkundenachweis verpflichtet (dieser gilt in Niedersachsen für alle Ersthalter), und für große Hunde gelten erweiterte kommunale Leinenpflichten sowie ein höheres Haftungsrisiko. Das Wichtigste: Kläre aktuelle Vorgaben immer mit deinem Ordnungsamt.

Welche Hunde sind betroffen?

In Niedersachsen gibt es keine starren staatlichen Pflichten, die ausschließlich an der 20/40-Grenze hängen. Trotzdem ist die Einteilung praktisch wichtig – sowohl für kommunale Regelungen als auch für die Risikobewertung bei der Haftpflicht. Hier ein Überblick typischer Rassen:

Kriterium Schwellenwert Typische Rassen
Körpergewicht mehr als 20 kg Labrador Retriever (27–36 kg), Golden Retriever (25–34 kg), Boxer, Rottweiler
Schulterhöhe mehr als 40 cm Deutschen Schäferhund (55–65 cm), Dobermann, Husky, viele Schäferrassen
Nicht darunter unter 20 kg UND unter 40 cm Dackel, Beagle, Französische Bulldogge, kleine Terrier

Entscheidend sind das tatsächliche Gewicht und die tatsächliche Schulterhöhe deines Hundes – nicht der Rassestandard. Ein leichter Labrador-Mix mit 19 kg und 39 cm Schulterhöhe liegt knapp darunter. Wächst er auf 21 kg, gilt er als großer Hund.

Sachkundenachweis nach NHundG – was gilt in Niedersachsen?

Hier unterscheidet sich Niedersachsen wesentlich von anderen Bundesländern: Das NHundG schreibt den Sachkundenachweis nicht nur für Halter großer Hunde vor – er ist für alle Ersthalter eines Hundes in Niedersachsen verpflichtend, egal wie groß oder schwer das Tier ist. Das ist breiter als z.B. in NRW, wo der Sachkundenachweis nur für Halter von Hunden über der 20/40-Grenze greift.

Wenn du also in Niedersachsen zum ersten Mal einen Hund hältst – egal ob Chihuahua oder Deutschen Schäferhund – musst du deinen Sachkundenachweis erbringen. Für Halter großer Hunde ist diese Pflicht damit erst recht zwingend.

Wie funktioniert der Sachkundenachweis in Niedersachsen?

Der Nachweis besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  • Theoretischer Teil: Kenntnisse zu Hundeverhalten, Körpersprache, Erziehungsgrundlagen und dem NHundG.
  • Praktischer Teil: Vorführung mit dem eigenen Hund vor einer anerkannten Stelle, um die alltagssichere Führigkeit nachzuweisen.

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Region: ca. 100–250 Euro (Stand: August 2026). Zugelassene Prüfstellen sind u.a. anerkannte Hundeschulen, Tierschutzvereine und behördlich zugelassene Sachverständige. Die genaue Liste erhältst du beim zuständigen Ordnungsamt deiner Gemeinde.

Mehr Details zu Fristen, Ausnahmen und Prüfstellen speziell für Niedersachsen findest du unter Sachkundenachweis Niedersachsen.

Tipp: Ordnungsamt zuerst kontaktieren

Einzelne Gemeinden in Niedersachsen können abweichende Regelungen und Fristen haben. Wende dich vor der Prüfungsanmeldung immer an dein lokales Ordnungsamt, um die aktuell gültigen Anforderungen zu erfragen. Das gilt besonders, wenn du von einem anderen Bundesland nach Niedersachsen ziehst.

Wesenstest – wann ist er in Niedersachsen erforderlich?

Ein Wesenstest nach NHundG ist nicht automatisch für alle großen Hunde vorgeschrieben. Er wird in der Regel bei behördlicher Anordnung verlangt – etwa nach einem Beißvorfall oder wenn der Hund als auffällig gemeldet wurde. Für Listenhunde nach NHundG §7 (Hunde bestimmter Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) ist der Wesenstest Teil des Erlaubnisverfahrens. Die Kosten liegen bei ca. 50–150 Euro je nach Sachverständigem (Stand: August 2026). Mehr zu gefährlichen und listenpflichtigen Hunden in Niedersachsen: Listenhunde Niedersachsen.

Leinenpflicht für große Hunde in Niedersachsen

Das NHundG schreibt eine Leinenpflicht in bestimmten Bereichen vor. Dazu gehören grundsätzlich:

  • Innenstädte und belebte Bereiche
  • Öffentliche Gebäude und deren unmittelbare Umgebung
  • Öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Bahn, U-Bahn)
  • Spielplätze und ähnlich sensible Bereiche

Kommunen in Niedersachsen können per Satzung erweiterte Leinenpflichten für große Hunde festlegen. Das bedeutet: Ob dein Hund in einem bestimmten Park oder auf einem bestimmten Weg angeleint sein muss, kann von Stadt zu Stadt verschieden sein. Die verbindliche Auskunft gibt immer dein Ordnungsamt vor Ort.

Im Freiland und auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen darf der Hund unter Aufsicht frei laufen – sofern du als Halter die nötigen Nachweise erbracht hast und der Hund zuverlässig abrufbar ist.

Hundehaftpflicht für große Hunde in Niedersachsen

In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Normalhunde gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben – für Listenhunde nach NHundG §7 hingegen schon. Trotzdem ist sie für Halter großer Hunde dringend empfehlenswert, und zwar aus einem einfachen Grund: Große Hunde können bei Unfällen erheblich höhere Schäden verursachen als kleine. Ein einziger Haftpflichtfall – ein gerissener Radsturz, ein gebissenes Kind – kann schnell fünfstellige Beträge bedeuten.

Besonders für Hunde über 20 kg oder über 40 cm Schulterhöhe solltest du auf einen ausreichend hohen Deckungsschutz (mindestens 5 Millionen Euro pauschal) achten. Viele günstige Basisverträge sind für große Rassen nicht ausreichend.

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Tarife für große Hunde unterscheiden sich erheblich – sowohl im Preis als auch in den Deckungssummen und Ausschlüssen. Unser Hundehaftpflicht-Vergleich zeigt, welche Anbieter für Halter großer Rassen in Niedersachsen besonders geeignet sind – und worauf du beim Kleingedruckten achten musst.

Zugezogene: Was tun bei Zuzug nach Niedersachsen?

Wer mit einem Hund nach Niedersachsen zieht, muss einige wichtige Schritte erledigen:

1. Hund ummelden

Den Hund innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Ordnungsamt ummelden und die Hundesteuer anmelden. Alles Wichtige zur Anmeldung findest du unter Hund anmelden.

2. Sachkundenachweis klären

Wenn du noch keinen nach NHundG anerkannten Sachkundenachweis hast, erkundige dich beim Ordnungsamt, ob ein in einem anderen Bundesland erworbener Nachweis anerkannt wird und welche Fristen gelten. Niedersachsen verlangt den Sachkundenachweis für alle Ersthalter – wer schon länger Hunde hält, ist u.U. befreit (details beim Ordnungsamt erfragen).

3. Lokale Satzungen prüfen

Informiere dich über kommunale Leinenpflichten und Freilaufzonen in deiner neuen Gemeinde. Was in der alten Stadt erlaubt war, kann in Niedersachsen anders geregelt sein.

Niedersachsen vs. NRW: Der wesentliche Unterschied

In NRW (LHundG NRW) greift die Sachkundepflicht erst ab der 20/40-Grenze – Halter kleiner Hunde sind ausgenommen. In Niedersachsen (NHundG) müssen alle Ersthalter einen Sachkundenachweis erbringen, unabhängig von Gewicht oder Größe. Wer aus NRW nach Niedersachsen zieht, sollte das unbedingt im Blick haben.

Häufige Fragen

Was bedeutet die 20/40-Regelung für Hundehalter in Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es nach dem NHundG keine eigenständige staatliche Pflicht, die ausschließlich an der 20/40-Grenze hängt. Allerdings sind ohnehin alle Ersthalter in Niedersachsen zum Sachkundenachweis verpflichtet – das gilt also auch für Halter großer Hunde über 20 kg oder 40 cm Schulterhöhe. Zusätzlich können Kommunen per Satzung erweiterte Leinenpflichten für große Hunde festlegen.

Brauche ich in Niedersachsen für meinen Labrador einen Sachkundenachweis?

Ja. Labradore überschreiten im Erwachsenenalter in der Regel sowohl die 20-kg-Grenze als auch die 40-cm-Schulterhöhe. In Niedersachsen gilt der Sachkundenachweis nach NHundG jedoch für alle Ersthalter, unabhängig von der Hundegröße. Als Ersthalter eines Labradors in Niedersachsen bist du also auf jeden Fall zur Erbringung des Sachkundenachweises verpflichtet.

Ist eine Hundehaftpflicht in Niedersachsen für große Hunde Pflicht?

Für normale Hunde (keine Listenhunde) ist die Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für Listenhunde nach NHundG §7 hingegen ist sie verpflichtend. Für Halter großer Hunde ist sie trotzdem dringend empfehlenswert, da das Schadenspotenzial deutlich höher ist als bei kleinen Hunden.

Gilt der Sachkundenachweis aus NRW auch in Niedersachsen?

Das hängt von der konkreten Ausgestaltung des Nachweises ab. Wende dich beim Zuzug nach Niedersachsen direkt an dein neues Ordnungsamt, um zu klären, ob ein in NRW erworbener Sachkundenachweis nach NHundG anerkannt wird und ob du eine Frist zur Nachreichung bekommst.

Was passiert, wenn ich keinen Sachkundenachweis in Niedersachsen vorweisen kann?

Das Versäumen des Sachkundenachweises nach NHundG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern und im Extremfall dem Verbot der Hundehaltung bis zur Nachreichung. Kläre Fristen und Anforderungen frühzeitig mit deinem Ordnungsamt.

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