Listenhunde in Saarland 2026

Saarland führt eine Rasseliste mit 4 Rassen in 1 Kategorie — hier erfährst du, was für Halter gilt.

7 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung bringt für Halter besondere Auflagen mit sich — von verschärften Haltungsbedingungen über Sachkundenachweise bis hin zu höheren Steuersätzen.

Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verzichten komplett auf eine Rasseliste, während andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg detaillierte Kategorien führen. Hier findest du die aktuelle Regelung für Saarland.

Rasseliste in Saarland

Saarland führt eine Rasseliste
1 Kategorie4 Rassen gelistet

In Saarland gibt es eine offizielle Rasseliste, auf der bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter dieser Rassen gelten besondere Auflagen wie Sachkundenachweise, Führungszeugnisse, Leinen- und Maulkorbpflicht oder erhöhte Hundesteuer.

Rasseliste in Saarland — Übersicht

Die folgende Übersicht zeigt alle Hunderassen, die in Saarland auf der Rasseliste stehen. Alle gelisteten Rassen unterliegen den gleichen Auflagen.

Kategorie 1 (Rasseliste)

American Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierAmerican Pitbull TerrierBullterrier

Details zur Listenhunde-Regelung in Saarland

Das Saarland führt eine Rasseliste mit vier Rassen, die als gefährliche Hunde gelten. Die Verordnung über den Umgang mit gefährlichen Hunden kennt kein Zwei-Kategorien-System — alle vier Rassen unterliegen denselben Auflagen. Für sie gelten Erlaubnispflicht, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflichtversicherung und Leinen-/Maulkorbpflicht. Ein Wesenstest kann die Gefährlichkeitsvermutung widerlegen.

Wer einen Listenhund hält oder anschaffen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die geltenden Auflagen informieren. Typische Anforderungen sind: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Besonderheiten in Saarland

Für Saarland sind folgende Besonderheiten bei der Listenhunde-Regelung wichtig:

  • Vier Rassen gelistet — die bundesweit üblichen Rassen
  • Kein Zwei-Kategorien-System — einheitliche Auflagen für alle vier Rassen
  • Wesenstest kann Gefährlichkeitsvermutung widerlegen
  • Kreuzungen der gelisteten Rassen fallen ebenfalls unter die Regelung

Praxis-Tipps für Listenhund-Halter in Saarland

Wenn du einen Listenhund in Saarland hältst oder anschaffen möchtest, helfen dir diese Tipps:

  • Erkundige dich vor der Anschaffung eines Listenhundes beim Ordnungsamt
  • Das Saarland hat eine übersichtliche Regelung — die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde
  • Beachte die unterschiedlichen Rasselisten in der Grenzregion (Frankreich listet teils andere Rassen)
🛡️

Hundehaftpflicht für Listenhunde besonders wichtig

Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht — und die Deckungssumme oft höher angesetzt. Vergleiche hier die besten Angebote.

Einfachen Überblick ansehen

Häufige Fragen zu Listenhunden in Saarland

Welche Hunde stehen im Saarland auf der Rasseliste?

Im Saarland gelten vier Rassen als gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier und Bullterrier — einschließlich ihrer Kreuzungen.

Darf ich im Saarland einen Rottweiler halten?

Ja, der Rottweiler steht im Saarland nicht auf der Rasseliste und unterliegt keinen besonderen Auflagen.

Was passiert, wenn mein Hund im Saarland als gefährlich eingestuft wird?

Dann gelten dieselben Auflagen wie für Listenhunde: Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht. Ein Wesenstest kann die Einstufung widerlegen.

Quellen

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den folgenden offiziellen Quellen: