Listenhunde in Nordrhein-Westfalen 2026

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste mit 4 Rassen in 1 Kategorie — hier erfährst du, was für Halter gilt.

7 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung bringt für Halter besondere Auflagen mit sich — von verschärften Haltungsbedingungen über Sachkundenachweise bis hin zu höheren Steuersätzen.

Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verzichten komplett auf eine Rasseliste, während andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg detaillierte Kategorien führen. Hier findest du die aktuelle Regelung für Nordrhein-Westfalen.

Rasseliste in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste
1 Kategorie4 Rassen gelistet

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine offizielle Rasseliste, auf der bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter dieser Rassen gelten besondere Auflagen wie Sachkundenachweise, Führungszeugnisse, Leinen- und Maulkorbpflicht oder erhöhte Hundesteuer.

Rasseliste in Nordrhein-Westfalen — Übersicht

Die folgende Übersicht zeigt alle Hunderassen, die in Nordrhein-Westfalen auf der Rasseliste stehen. Alle gelisteten Rassen unterliegen den gleichen Auflagen.

Kategorie 1 (Rasseliste)

Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrier

Details zur Listenhunde-Regelung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen führt seit 2003 eine Rasseliste mit vier Rassen, die als Hunde bestimmter Rassen gelten. Für diese Hunde gelten strenge Auflagen: Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung (polizeiliches Führungszeugnis), Haftpflichtversicherung, Mikrochip-Kennzeichnung und die Pflicht zur Anzeige beim Ordnungsamt. Anders als Bayern oder Hamburg kennt NRW kein Zwei-Kategorien-System — alle vier Rassen unterliegen denselben Auflagen.

Wer einen Listenhund hält oder anschaffen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die geltenden Auflagen informieren. Typische Anforderungen sind: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Für Nordrhein-Westfalen sind folgende Besonderheiten bei der Listenhunde-Regelung wichtig:

  • Nur eine Kategorie mit vier Rassen — kein Zwei-Kategorien-System wie in Bayern oder Hamburg
  • Kreuzungen dieser vier Rassen fallen ebenfalls unter das Gesetz
  • Halter brauchen neben dem Sachkundenachweis auch ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Bei großen Hunden (>40 cm / >20 kg) gelten ähnliche Auflagen wie für Listenhunde — auch ohne Rasseliste

Praxis-Tipps für Listenhund-Halter in Nordrhein-Westfalen

Wenn du einen Listenhund in Nordrhein-Westfalen hältst oder anschaffen möchtest, helfen dir diese Tipps:

  • Wenn du einen der vier gelisteten Rassen halten möchtest, erkundige dich VOR der Anschaffung beim Ordnungsamt deiner Stadt nach allen Auflagen
  • Beachte: Auch Mischlingshunde mit erkennbaren Merkmalen der gelisteten Rassen können unter das Gesetz fallen
  • Für große Hunde über 40 cm / 20 kg gelten in NRW ähnliche Pflichten — auch ohne Rasseliste-Einstufung
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Hundehaftpflicht für Listenhunde besonders wichtig

Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht — und die Deckungssumme oft höher angesetzt. Vergleiche hier die besten Angebote.

Einfachen Überblick ansehen

Häufige Fragen zu Listenhunden in Nordrhein-Westfalen

Welche Hunde stehen in NRW auf der Rasseliste?

In NRW gelten vier Rassen als Hunde bestimmter Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier — einschließlich ihrer Kreuzungen.

Darf ich in NRW einen Pitbull halten?

Ja, aber nur mit Sachkundenachweis, polizeilichem Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung und Anmeldung beim Ordnungsamt. Außerdem besteht Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, sofern keine Befreiung vorliegt.

Was gilt in NRW für Rottweiler?

Rottweiler stehen in NRW nicht auf der Rasseliste. Allerdings fallen sie mit über 40 cm und 20 kg unter die Regelung für große Hunde — das bedeutet Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung sind trotzdem Pflicht.

Quellen

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den folgenden offiziellen Quellen: