Listenhunde in Hamburg 2026

Hamburg führt eine Rasseliste mit 14 Rassen in 2 Kategorien — hier erfährst du, was für Halter gilt.

7 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung bringt für Halter besondere Auflagen mit sich — von verschärften Haltungsbedingungen über Sachkundenachweise bis hin zu höheren Steuersätzen.

Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verzichten komplett auf eine Rasseliste, während andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg detaillierte Kategorien führen. Hier findest du die aktuelle Regelung für Hamburg.

Rasseliste in Hamburg

Hamburg führt eine Rasseliste
2 Kategorien14 Rassen gelistet

In Hamburg gibt es eine offizielle Rasseliste, auf der bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter dieser Rassen gelten besondere Auflagen wie Sachkundenachweise, Führungszeugnisse, Leinen- und Maulkorbpflicht oder erhöhte Hundesteuer.

Rasseliste in Hamburg — Übersicht

Die folgende Übersicht zeigt alle Hunderassen, die in Hamburg auf der Rasseliste stehen. Die Rassen sind in zwei Kategorien unterteilt: Kategorie 1 umfasst Rassen, die als unwiderlegbar gefährlich gelten, Kategorie 2 Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.

Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich)

PitbullAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrier

Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet)

BullmastiffDogo ArgentinoDogue de BordeauxFila BrasileiroKangalKaukasischer OwtscharkaMastiffMastin EspanolRottweilerTosa Inu

Details zur Listenhunde-Regelung in Hamburg

Hamburg führt ein Zwei-Kategorien-System für gefährliche Hunde. Kategorie 1 umfasst vier Rassen, bei denen die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird — ein Zuchtverbot gilt, und die Haltung erfordert eine Sondergenehmigung. Kategorie 2 umfasst zehn weitere Rassen, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, aber durch einen Wesenstest widerlegt werden kann. Für beide Kategorien gelten strenge Auflagen: Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflicht und Kennzeichnungspflicht.

Wer einen Listenhund hält oder anschaffen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die geltenden Auflagen informieren. Typische Anforderungen sind: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Besonderheiten in Hamburg

Für Hamburg sind folgende Besonderheiten bei der Listenhunde-Regelung wichtig:

  • Kategorie 1: Haltungsverbot mit Sondergenehmigung + Zuchtverbot
  • Kategorie 2: Gefährlichkeit vermutet, durch Wesenstest widerlegbar
  • Hamburg hat eine der umfangreichsten Kategorie-2-Listen mit 10 Rassen
  • Kreuzungen beider Kategorien fallen ebenfalls unter die Regelung

Praxis-Tipps für Listenhund-Halter in Hamburg

Wenn du einen Listenhund in Hamburg hältst oder anschaffen möchtest, helfen dir diese Tipps:

  • Für Kat-2-Hunde unbedingt frühzeitig einen Wesenstest machen — er erleichtert den Alltag erheblich
  • Informiere dich beim Bezirksamt über den genauen Genehmigungsprozess — er dauert meist 4–6 Wochen
  • Beachte das Zuchtverbot für Kat-1-Rassen — es gilt auch für private Hobbyzucht
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Hundehaftpflicht für Listenhunde besonders wichtig

Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht — und die Deckungssumme oft höher angesetzt. Vergleiche hier die besten Angebote.

Einfachen Überblick ansehen

Häufige Fragen zu Listenhunden in Hamburg

Welche Hunde stehen in Hamburg auf der Rasseliste?

Kategorie 1: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Kategorie 2: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Rottweiler, Tosa Inu.

Darf ich in Hamburg einen Rottweiler halten?

Ja, der Rottweiler gehört in Hamburg zur Kategorie 2. Du brauchst Sachkundenachweis, Haftpflicht und Zuverlässigkeitsprüfung. Mit einem bestandenen Wesenstest kann die Gefährlichkeitsvermutung widerlegt werden.

Was ist ein Wesenstest in Hamburg?

Der Wesenstest wird von anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Er prüft das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen. Bei bestandenem Test entfällt die Gefährlichkeitsvermutung für Kat-2-Hunde.

Quellen

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den folgenden offiziellen Quellen: