Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung bringt für Halter besondere Auflagen mit sich — von verschärften Haltungsbedingungen über Sachkundenachweise bis hin zu höheren Steuersätzen.
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verzichten komplett auf eine Rasseliste, während andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg detaillierte Kategorien führen. Hier findest du die aktuelle Regelung für Bremen.
Rasseliste in Bremen
In Bremen gibt es eine offizielle Rasseliste, auf der bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter dieser Rassen gelten besondere Auflagen wie Sachkundenachweise, Führungszeugnisse, Leinen- und Maulkorbpflicht oder erhöhte Hundesteuer.
Rasseliste in Bremen — Übersicht
Die folgende Übersicht zeigt alle Hunderassen, die in Bremen auf der Rasseliste stehen. Alle gelisteten Rassen unterliegen den gleichen Auflagen.
Kategorie 1 (Rasseliste)
Details zur Listenhunde-Regelung in Bremen
Bremen führt eine Rasseliste mit vier Rassen, die als gefährliche Hunde gelten. Für diese Hunde gelten strenge Auflagen: Erlaubnispflicht, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflichtversicherung und Leinen-/Maulkorbpflicht. Durch das neue Hundegesetz wird diese Regelung ab 2026 durch die allgemeine Sachkundepflicht ergänzt, die dann zusätzlich für alle Halter gilt.
Wer einen Listenhund hält oder anschaffen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die geltenden Auflagen informieren. Typische Anforderungen sind: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Besonderheiten in Bremen
Für Bremen sind folgende Besonderheiten bei der Listenhunde-Regelung wichtig:
- Eine Kategorie mit vier Rassen — kein Zwei-Kategorien-System
- Kreuzungen der gelisteten Rassen fallen ebenfalls unter die Regelung
- Ab Juli 2026 kommt die allgemeine Sachkundepflicht ZUSÄTZLICH zur Rasselisten-Regelung
- Erlaubnispflicht beim Ordnungsamt für Halter gefährlicher Hunde
Praxis-Tipps für Listenhund-Halter in Bremen
Wenn du einen Listenhund in Bremen hältst oder anschaffen möchtest, helfen dir diese Tipps:
- Erkundige dich beim Bremer Ordnungsamt über den Genehmigungsprozess — er ist für Listenhunde mehrstufig
- Das neue Hundegesetz ändert nichts an den bestehenden Rasselisten-Auflagen — sie gelten zusätzlich zur allgemeinen Sachkundepflicht
- Beachte: Auch Mischlingshunde mit erkennbaren Merkmalen der gelisteten Rassen können betroffen sein
Hundehaftpflicht für Listenhunde besonders wichtig
Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht — und die Deckungssumme oft höher angesetzt. Vergleiche hier die besten Angebote.
Einfachen Überblick ansehenHäufige Fragen zu Listenhunden in Bremen
Welche Hunde stehen in Bremen auf der Rasseliste?
In Bremen gelten vier Rassen als gefährliche Hunde: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier — einschließlich ihrer Kreuzungen.
Darf ich in Bremen einen Pitbull halten?
Ja, aber nur mit Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung und Haftpflichtversicherung. Außerdem gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Ändert das neue Bremer Hundegesetz etwas an der Rasseliste?
Die bestehende Rasseliste bleibt bestehen. Ab Juli 2026 kommt die allgemeine Sachkundepflicht als zusätzliche Anforderung hinzu — die gilt dann für alle Hundehalter, nicht nur für Listenhund-Halter.
Quellen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:
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