Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung bringt für Halter besondere Auflagen mit sich — von verschärften Haltungsbedingungen über Sachkundenachweise bis hin zu höheren Steuersätzen.
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verzichten komplett auf eine Rasseliste, während andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg detaillierte Kategorien führen. Hier findest du die aktuelle Regelung für Berlin.
Rasseliste in Berlin
In Berlin gibt es eine offizielle Rasseliste, auf der bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter dieser Rassen gelten besondere Auflagen wie Sachkundenachweise, Führungszeugnisse, Leinen- und Maulkorbpflicht oder erhöhte Hundesteuer.
Rasseliste in Berlin — Übersicht
Die folgende Übersicht zeigt alle Hunderassen, die in Berlin auf der Rasseliste stehen. Die Rassen sind in zwei Kategorien unterteilt: Kategorie 1 umfasst Rassen, die als unwiderlegbar gefährlich gelten, Kategorie 2 Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich)
Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet)
Details zur Listenhunde-Regelung in Berlin
Berlin führt ein Zwei-Kategorien-System für gefährliche Hunde. Kategorie 1 umfasst drei Rassen, bei denen die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird — für sie gilt ein grundsätzliches Haltungsverbot mit Ausnahmegenehmigung. Kategorie 2 umfasst neun weitere Rassen, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, aber durch einen Wesenstest widerlegt werden kann. Für beide Kategorien gelten strenge Auflagen: Sachkundenachweis, Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflicht, Mikrochip und Maulkorb-/Leinenpflicht.
Wer einen Listenhund hält oder anschaffen möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die geltenden Auflagen informieren. Typische Anforderungen sind: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Besonderheiten in Berlin
Für Berlin sind folgende Besonderheiten bei der Listenhunde-Regelung wichtig:
- Kategorie 1: Haltungsverbot mit Ausnahmegenehmigung — Gefährlichkeit gilt als unwiderlegbar
- Kategorie 2: Gefährlichkeit vermutet, aber durch Wesenstest widerlegbar
- Beide Kategorien: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip, Leinen- und Maulkorbpflicht
- Nach bestandenem Wesenstest für Kat-2-Hunde: Befreiung von Maulkorbpflicht möglich
Praxis-Tipps für Listenhund-Halter in Berlin
Wenn du einen Listenhund in Berlin hältst oder anschaffen möchtest, helfen dir diese Tipps:
- Wenn du einen Kat-2-Hund hältst, investiere frühzeitig in einen Wesenstest — er kann viele Auflagen erleichtern
- Für Kat-1-Hunde brauchst du eine Ausnahmegenehmigung — erkundige dich VOR der Anschaffung beim Ordnungsamt
- Beachte: Auch Kreuzungen mit gelisteten Rassen können unter die Regelung fallen
Hundehaftpflicht für Listenhunde besonders wichtig
Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht — und die Deckungssumme oft höher angesetzt. Vergleiche hier die besten Angebote.
Einfachen Überblick ansehenHäufige Fragen zu Listenhunden in Berlin
Welche Hunde stehen in Berlin auf der Rasseliste?
Berlin hat ein Zwei-Kategorien-System. Kategorie 1: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier. Kategorie 2: Rottweiler, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol.
Darf ich in Berlin einen Rottweiler halten?
Ja, der Rottweiler ist in Berlin Kategorie 2 — die Gefährlichkeit wird vermutet, kann aber durch einen Wesenstest widerlegt werden. Du brauchst trotzdem Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Kategorie 1 und 2 in Berlin?
Kategorie 1 (Pitbull, Am. Staffordshire, Bullterrier): Gefährlichkeit gilt als unwiderlegbar, Haltungsverbot mit Ausnahmegenehmigung. Kategorie 2 (9 weitere Rassen): Gefährlichkeit vermutet, aber durch Wesenstest widerlegbar.
Quellen
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:
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