Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

Aktuelle Regelung für Hundehalter in Niedersachsen — Status, Mindestdeckung und Pflichten im Überblick.

Aktualisiert: 2026-03-28

In Niedersachsen ist die Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben — seit 2011. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen können. Auf dieser Seite erfährst du alles über die Pflicht, die Mindestdeckung und was bei Verstößen passiert.

Hundehaftpflicht in Niedersachsen: Überblick

Allgemeine Haftpflichtpflicht
Pflicht seit:2011
Mindestdeckung:500.000 EUR
Gilt für:Alle Hundehalter, unabhängig von Rasse und Größe

Regelung im Detail

In Niedersachsen besteht seit 2011 eine allgemeine Hundehaftpflicht-Pflicht für alle Hundehalter. Das Niedersächsische Hundegesetz schreibt vor, dass jeder Hund über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden verfügen muss. Der Nachweis ist bei der Anmeldung des Hundes vorzulegen und kann jederzeit bei Kontrollen verlangt werden.

Mindestdeckungssumme in Niedersachsen: 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden. Experten empfehlen jedoch eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro, da bei schweren Personenschäden die gesetzliche Mindestdeckung schnell ausgeschöpft sein kann.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Pflicht für ALLE Hunde — nicht nur Listenhunde oder große Hunde
  • Mindestdeckung 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden
  • Nachweis muss bei der Anmeldung beim Ordnungsamt vorgelegt werden
  • Verstoß wird mit Bußgeld bis zu 10.000 EUR geahndet

Praxis-Tipps für Hundehalter in Niedersachsen

  • Schließe die Hundehaftpflicht ab, bevor du deinen Hund beim Ordnungsamt anmeldest — den Nachweis brauchst du direkt bei der Anmeldung
  • Viele Versicherer bieten Deckungssummen von 5–10 Mio. EUR für nur wenige Euro mehr pro Jahr — das lohnt sich bei Personenschäden
  • Prüfe, ob deine bestehende Privathaftpflicht den Hund einschließt — das ist in Niedersachsen NICHT ausreichend, es muss eine separate Hundehaftpflicht sein
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Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ist eine Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?
Ja, in Niedersachsen ist die Hundehaftpflichtversicherung seit 2011 für alle Hundehalter Pflicht. Die Mindestdeckung beträgt 500.000 EUR.
Was kostet eine Hundehaftpflicht in Niedersachsen?
Eine Hundehaftpflicht kostet in der Regel zwischen 40 und 80 EUR pro Jahr. Die Pflicht-Mindestdeckung von 500.000 EUR wird von allen gängigen Anbietern abgedeckt.
Reicht die Privathaftpflicht für meinen Hund in Niedersachsen?
Nein, in Niedersachsen wird eine separate Hundehaftpflichtversicherung verlangt. Eine Privathaftpflicht, die den Hund mitversichert, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Was passiert ohne Hundehaftpflicht in Niedersachsen?
Ohne den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR. Außerdem kann die Hundehaltung bis zum Nachweis untersagt werden.

Quellen

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